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Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen zwei GewerkschafterInnen

Wie jetzt bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt auf Strafantrag des NPD-Bundesgeschäftsführers Frank Schwerdt gegen die IG-Metall-Sekretärin Dorothee Wolf und einen weiteren Gewerkschafter – weil sie versucht haben, am 1. Mai 2007 eine antifaschistische Spontankundgebung anzumelden. Unklar ist, wie die NPD an die Namen der beiden Beklagten gekommen ist.

Die Vorgeschichte: Am 1. Mai 2007 wollten NPD und “freie Kameradschaften” in Erfurt aufmarschieren. Mit zahlreichen und vielfältigen Gegenaktionen gelang es, den Aufmarsch zu verhindern. Ein Haupthindernis auf der Strecke war eine Sitzblockade von einigen hundert AntifaschistInnen vor dem ver.di-Haus und später am Kaffeetrichter, direkt auf der Route der Nazi-Demo. Dorothee Wolf und ein weiterer Gewerkschafter hatten damals versucht, die schon bestehende Sitzblockade beim Ordnungsamt Erfurt als spontane Kundgebung
anzumelden – was nicht gelungen war, weil der Anmeldung der NPD Vorrang eingeräumt wurde. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Sitzblockade also von der
Polizei geräumt werden, was aber aufgrund der Kräfteverhältnisse nicht geschah. So weit, so gut. Aber die Vorgänge sollten ein juristisches Nachspiel
haben.

Am 11.Juli 2007 stellte der Bundesgeschäftsführer der NPD Strafanzeige gegen Wolf und ihren Kollegen. Völlig unklar ist, wie die NPD von den Namen der beiden Kenntnis erhalten hat. Über die anwaltliche Akteneinsicht können die Daten nicht an die NPD gekommen sein, denn erst am 18.September 2007 wurde das Ordnungsamt bei der Polizei zu den Vorgängen am 1. Mai vernommen. Schwerdt weiß schon im Juli 2007 davon. Daher liegt die Vermutung nahe, daß das Erfurter Ordnungsamt die Daten an die NPD weiter gegeben hat. Dafür spricht auch, daß das Magazin

http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_6718666.html

Ende 2007 darüber berichtete, dass der Erfurter NPD-Kreisvorsitzende Kai-Uwe Trinkaus laut eigener Auskunft über “gute Kontakte” zur Stadt Erfurt verfügt.

Dorothee Wolf hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, bis zum 8. Februar mitzuteilen, wie die NPD-Parteizentrale an ihre persönlichen Daten gelangte, sowie diese umgehend zu löschen. Bislang erfolgte hierauf keinerlei Reaktion.

Ermittelt wird aber nicht gegen die Stadtverwaltung, sondern gegen Wolf und ihren Kollegen. Angezeigt hatte Schwerdt: Bildung einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und Vereitelung einer Versammlung. Daß es vor dem ver.di-Haus noch nicht einmal zu Sachbeschädigungen gekommen ist, spielt hier erst mal keine Rolle, die NPD gibt sich nicht mit Kleinkram ab, wenn sie Anzeigen verteilt. Seit einiger Zeit werden in Erfurt immer wieder AntifaschistInnen von rechter Seite angezeigt, um an Namen und Adressen zu kommen und Leute einzuschüchtern. Das Skandalöse ist unseres Erachtens neben der Weitergabe von persönlichen Daten, daß die Staatsanwaltschaft trotz des
offensichtlich strategischen Charakters der Anzeigen über Monate hinweg ermittelt, statt die Verfahren einzustellen. Deswegen fordern wir die sofortige Einstellung aller aktuellen Verfahren gegen AntifaschistInnen im Zusammenhang mit dem 1. Mai 2007. Gegen Nazis auf die Straße zu gehen, ist eine Notwendigkeit und kein Verbrechen.

Geschrieben am 18.02.2008 von Oli in Gegen Rechts, Gewerkschaft, Neuigkeiten. Kommentare deaktiviert ()
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